Tiergestützte Interventionen mit Hund und Huhn

Was sind tiergestützte Interventionen (TGI)?
TGI sind zielgerichtete Massnahmen zur Förderung, Entwicklung und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Tiere werden zur Verbesserung sozialer, somatischer, kognitiver und emotionaler Befindlichkeiten und Fähigkeiten eingesetzt. Die Wirkung von TGI ist wissenschaftlich eindeutig belegt. Mein Angebot richtet sich an Menschen mit und ohne Handicap.
GTTA Tiergestützte Interventionen (PDF)

Für welche Wirkungsziele können meine Tiere eingesetzt werden:

  • zur Erhöhung der Lebensfreude z.B. bei Angstzuständen, Depression, innerer Leere
  • zur Steigerung des Selbstwertgefühls und der Kommunikationsfähigkeit
  • zur Entwicklung von sozialer und emotionaler Kompetenz
  • für das Erleben von Wertschätzung und Akzeptanz
  • zur Förderung und Unterstützung der Motorik
  • zur Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit / Aufmerksamkeit
  • zur Reduktion von Isolation und Einsamkeit
  • zur Verbesserung des Vertrauens und der Bindungsfähigkeit
  • zur Unterstützung bei der Traumabewältigung
  • zur Unterstützung von Sprach- und Kommunikationsproblemen

Für wen eignen sich meine Tiere?
Meine Tiere eignen sich für Menschen die sich gerne auf  die Nähe und den Kontakt mit meinen Tiere einlassen möchten, keine Allergien haben und Anweisungen folgen können (verbal oder taktil). Die Tiere sind auf meine Unterstützung und Begleitung angewiesen. Ich muss vorausschauend agieren können, damit das Tierwohl immer gewährleistet ist. 

Meine Kompetenzen liegen
  • in der spitalexternen Pflege (ehemals Spitex Luzern)
  • in der Begleitung von Menschen mit Demenz
  • in der Begleitung von Frauen, Kindern  und Jugendlichen mit Trauma Erfahrung
  • in der Begleitung von Menschen im Trauerprozess
  • in der Betreuung von Erwachsenen und Jugendlichen mit suizidalen Gedanken
  • in der Begleitung von Menschen mit Angststörungen und sozialer Phobie
    • Meine  konkreten, beruflichen Erfahrungen. Minderjährige benötigen eine schriftliche Genehmigung der Eltern oder Erziehungsverantwortlichen. Als Pflegefachfrau und Sozialarbeiterin unterstehe ich der Schweigepflicht.